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Liebe Schiedsfrauen und Schiedsmänner in der Bezirksvereinigung Magdeburg

Und gern darüber hinaus

Der Gesetzgeber hat mit der Änderung des Schiedsstellengesetzes vom 16. März 2021 dem Schiedsamt in Sachsen -Anhalt einen Bärendienst erwiesen.

Die Besetzung der Schiedsstellen mit nur einer Schiedsperson ohne eine praktikable Stellvertreterlösung analog Niedersachsen wurde einhellig vom Landesvorstand des BDS e.V. sowie von den Bezirksvereinigungen in Sachsen-Anhalt in den schriftlichen Stellungnahmen zum Gesetzgebungsverfahren strikt abgelehnt. Wir haben zwar nicht soviel juristischen Sachverstand wie die Damen und Herren im Justizministerium, dafür aber noch unseren gesunden Menschenverstand.

Dennoch behauptete die damalige Justizministerin gegenüber einer Magdeburger Schiedsfrau im Rahmen einer Wahlkampfveranstaltung, wir ( die zuständige Vertretung ) hätten zugestimmt.

Die Gesetzesänderung trat in Kraft und aus Protest, künftig allein den Anfall von Anträgen zu bearbeiten, legte ein Vielzahl von zum Teil langjährig im Amt befindlichen Schiedspersonen ihr Amt nieder bzw. stellten sich nicht erneut zur Wahl.

Besonders hart traf es die Stadt Magdeburg, aber auch die kleinen Kommunen . So zum Beispiel in der Verbandsgemeinde Vorharz, dort trat ein Schiedsmann mit über 25 Jahren Erfahrung nicht wieder an.

Aber ich habe allen neu ins Amt berufenen Schiedspersonen versprochen, das wir als Bund Deutscher Schiedsfrauen und Schiedsmänner uns konsequent dafür einsetzen werden, das diese Fehlentscheidung des Gesetzgebers korrigiert wird.

Ich habe in einem Gespräch mit der neu ins Amt gewählten Justizministerin Frau Weidinger am 26. Juni 2022 ihr den Sachverhalt geschildert . Sie hatte natürlich von dem Problem noch nichts gehört und versprach mir, sich unverzüglich darum zu kümmern.

Den nächsten Anlauf unternahmen wir auf unserer Jahreshauptversammlung am 22. April 2023 in Magdeburg, als wir dem Staatssekretär im Justizministerium Herrn Steffen Eckold das Problem ans sprichwörtliche Herz legten.

Auch er versprach sich umgehend zu kümmern.

Aber wir waren in unseren Bemühungen nicht allein. Über das Rechtsamt der Stadt Magdeburg wurde der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt mit ins Boot geholt, auch der Bundesvorstand des BDS e.V. schaltete sich ein. In der Schiedsamtszeitung wurde über ein Gespräch unserer Bundesvorsitzenden Frau Ganteföhr mit der Justizministerin Frau Weidinger berichtet.

Aber richtig Bewegung kam aus meiner Sicht, als sich die ordentliche Justiz auf der Ebene der Amtsgerichte einbrachte.

Mit Schreiben vom 27. Juni 2023 des Direktors des AG Wittenberg an das Landgericht Dessau-Roßlau nahm die Angelegenheit Fahrt auf.

 

 

Der ( Dienst ) Weg in Kurzform :

AG Wittenberg an LG Dessau-Roßlau, dieses leitet weiter an OLG Naumburg ,

Zurück an die vier LG in Sachsen-Anhalt. Einfordern von Stellungsnahmen von den Amtsgerichten. Zusammenfassung dieser durch die Landgerichte und Weiterleitung an OLG Naumburg

Und nun allen zur Kenntnis, die Stellungnahme des Oberlandesgerichts Naumburg in den Angelegenheiten der Schiedsstellen vom07. Februar 2024

Hier

Besetzung der Schiedsstellen gemäß § 2 S. 1 SchStG u.a.

 

Ich bin vorsichtig optimistisch, das wir zeitnah ( im juristischen Sinne )

zu einer praktikablen Lösung kommen.

Aber wie sagt man, die Wege des Herrn sind unergründlich und ich ergänze

Die Wege der Justiz sind unendlich, aber dennoch zielführend.

Nehmen Sie bitte den anschließenden Originaltext wohlwollend und hoffnungsfroh zur Kenntnis und schöpfen Sie Hoffnung, das in absehbarer Zeit, wenn von Ihnen gewünscht, ein Schiedsamtspartner an Ihrer Seite steht bzw. die Kommunen eine Ausschreibung für eine zweite Schiedsamtsstelle starten können.

Für Fragen oder Meinungen stehe ich jederzeit zur Verfügung

 

Dieter Lattke

Vorsitzender der BV Magdeburg